Kostenvergütung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie in einer Wahlpraxis einen Selbstbehalt tragen müssen.

Der Selbstbehalt wird im Falle eines Unfalles meistens von Ihrer Unfallversicherung übernommen. In anderen Fällen deckt nur eine private Krankenversicherung den Selbstbehalt ab.

Für eine Rückerstattung durch ihre Krankenkasse müssen Sie zuerst die Zuweisung des Arztes von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.

Nach Abschluss der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung, welche Sie zuerst einzahlen müssen. Anschließend schicken Sie die Zahlungsbestätigung mit Originalrechnung und Originalüberweisung an Ihre Krankenkasse. Diese wird Ihnen den entsprechenden Betrag gutschreiben.